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Schulberatung Bayern

 

 

 

Besondere Prüfung - Sonderregelung im Schuljahr 2007/2008

Für Schüler, die sich im laufenden Schuljahr in der Jahrgangsstufe 10 befinden, ergibt sich eine Ausnahmesituation, falls sie das Klassenziel nicht erreichen. Beim Wiederholen der Jahrgangsstufe 10 an der Schnittstelle zwischen G8 und G9 würden sich aufgrund der Unterschiede in den Stundentafeln und in den Lehrplänen im Einzelfall Härten ergeben.


Um möglichst vielen Schülern, die das Klassenziel nicht erreichen, den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses am Gymnasium zu ermöglichen, hat das Kultusministerium entschieden, dass im Jahr 2008 die geltenden Zulassungsvoraussetzungen für die Besondere Prüfung ausgesetzt werden, so dass sich alle Schüler, die sich in Jahrgangsstufe 10 befinden und das Klassenziel nicht erreichen, zur Besonderen Prüfung anmelden können.

Wichtige Informationen:

  • Die Anmeldung zur Besonderen Prüfung muss in der ersten Ferienwoche an der jeweiligen Schule erfolgen. (Termin: 1. August!!)
  • Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und die 1. Fremdsprache; sie wird in schriftlicher Form abgenommen. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist. (§ 98 Abs. 5 GSO neu)
  • Die Aufgaben werden nach § 98 Abs. 4 GSO neu zentral für ganz Bayern unter Berück- sichtigung der Lehrpläne für die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erstellt.
  • Die Besondere Prüfung wird am zuletzt besuchten Gymnasium abgehalten oder an einem benachbarten Gymnasium (wird vom Ministerialbeauftragen festgelegt).
  • Die Besondere Prüfung ist nach § 98 Abs. 4 GSO neu bestanden bei mindestens dreimal die Note 4 oder höchstens einmal die Note 5 und dafür (als Ausgleich) mindestens einmal die Note 3.
  • Eine bestandene Besondere Prüfung berechtigt nicht zum Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums!!
  • Schülerinnen und Schüler, die nach bestandener Besonderer Prüfung eine Fachoberschule besuchen wollen, müssen neben anderen Bedingungen beachten, dass der Notendurchschnitt aus den drei Prüfungsfächern 3,33 oder besser sein muss.
    War die geprüfte 1. Fremdsprache nicht Englisch, so kann anstelle der Latein- oder Französischnote der Besonderen Prüfung die Note des Faches Englisch aus dem Jahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums entnommen werden.

Förderkonzept für Teilnehmer an der Besonderen Prüfung:

Hilfestellungen im Rahmen eines E-Learning-Programms sind unter folgender Adresse zu finden: www.vsbayern.de