Schulberatung

Besondere Prüfung - Termine 2010/2011
Termine für die Besondere Prüfung gemäß § 98 GSO im Schuljahr 2010/11
Die Anmeldung zur Besonderen Prüfung muss in der ersten Ferienwoche erfolgen.
Kurzinformation zum Überblick
Wer die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jgst. 11 des Gymnasiums knapp verfehlt hat
(6 in einem oder 5 in zwei Vorrückungsfächern), kann sich durch eine Prüfung in Deutsch,
Mathematik und der ersten oder zweiten Fremdsprache im September der Besonderen Prüfung unterziehen.
Die Prüfung wird nach den Lehrplänen des Gymnasiums am Gymnasium durchgeführt.
Mit der Besonderen Prüfung wird der mittlere Schulabschluss erworben.
Nur wenn der Notendurchschnitt, der bei der Besonderen Prüfung erzielten Noten
in den Prüfungsfächern 3,33 oder besser ist, kann der Schüler an die Fachoberschule übertreten.
Wichtige Erläuterungen:
- Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und die 1.
Fremdsprache; sie wird in schriftlicher Form abgenommen.
Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt
werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist.
(§ 98 Abs. 5 GSO neu)
- Die Aufgaben werden nach § 98 Abs. 4 GSO neu zentral für ganz Bayern unter Berück-
sichtigung der Lehrpläne für die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erstellt.
- Die Besondere Prüfung wird am zuletzt besuchten Gymnasium abgehalten oder an einem
benachbarten Gymnasium (wird vom Ministerialbeauftragen festgelegt).
- Die Besondere Prüfung ist nach § 98 Abs. 4 GSO neu bestanden bei mindestens dreimal die
Note 4 oder höchstens einmal die Note 5 und dafür (als Ausgleich) mindestens einmal
die Note 3.
- Eine bestandene Besondere Prüfung berechtigt nicht zum Eintritt in die Oberstufe des
Gymnasiums!!
- Schülerinnen und Schüler, die nach bestandener Besonderer Prüfung eine Fachoberschule
besuchen wollen, müssen neben anderen Bedingungen beachten, dass der Notendurchschnitt
aus den drei Prüfungsfächern 3,33 oder besser sein muss.
War die geprüfte 1. Fremdsprache nicht Englisch, so kann anstelle der Latein- oder
Französischnote der Besonderen Prüfung die Note des Faches Englisch aus dem Jahreszeugnis
der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums entnommen werden.
Förderkonzept für Teilnehmer an der Besonderen Prüfung:
Hilfestellungen im Rahmen eines E-Learning-Programms sind unter folgender Adresse zu finden: www.vsbayern.de