Schulberatung

Schulberatung Bayern

 

 

 

Aufnahme in das Gymnasium

1. Aufnahme in die 5. Klasse ( vgl. § 26 GSO neu)

Die Aufnahme in die 5. Klasse Gymnasium setzt voraus, dass die Schülerin oder Schüler für den Bildungsweg geeignet ist und am 30. Juni vor Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
Anmeldetermin: Montag, den 5.5. - Freitag, den 9.5 2008

Allgemeine Informationen zur Schullaufbahnwahl nach der 4. Klasse Grundschule bietet Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Welche Schule ist die richtige? Ausgabe 2006-2007 (pdf). Dort findet sich auch ein Fragenkatalog, der Hilfestellungen zur Einschätzung des Lehr- und Leistungsverhalten eines Kindes gibt.

Übertritt von der 4. Klasse Grundschule

  • Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht bis 2,33 und zugleich Durchschnitt aus Deutsch und Mathematik 2,0 - geeignet
  • Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht bis 2,33 aber zugleich Durchschnitt aus Deutsch und Mathematik schlechter als 2,0 - bedingt geeignet, d.h. Übertritt nach Beratung der Eltern möglich.
  • In allen anderen Fällen ist der Übertritt an das Gymnasium nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.

Übertritt von der 5. Klasse Hauptschule

  • Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik 2,0 - Übertritt uneingeschränkt möglich
  • Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik 2,5 oder schlechter - Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht

Übertritt von der 5. Klasse Realschule

  • Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch bis 2,33 (im Jahreszeugnis) und ein positives Gutachten ermöglichen einen Übertritt an das Gymnasium.
  • In allen anderen Fällen ist der Übertritt nach bestandenem Probeunterricht (zum Nachtermin) möglich.

Probeunterricht ( § 27 GSO neu)

Termin für das Schuljahr 2008/9: 2. bis 4. Juni 2008
Der Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erzielt worden ist.

2. Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe ( vgl. § 29 GSO neu)

Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung ( in allen Vorrückungsfächern der vorhergehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums) und einer Probezeit voraus.
Abweichend davon können Schülerinnen und Schüler (RS) der Jahrgangsstufen 5 und 6 direkt in die 6. Jahrgangsstufe (Gym) übertreten, wenn die Erlaubnis zum Vorruecken erteilt wurde und der Durchschnitt aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2.0 beträgt.

3. Aufnahme in die Oberstufe mit dem Abschluss der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Mittleren-Reife-Klasse Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule (vgl. § 31 GSO neu)

Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Mittleren-Reife-Klasse Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule haben sich grundsätzlich einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit nach § 30 zu unterziehen.
Die Aufnahmeprüfung entfällt bei Eintritt in die 11. Jahrgangsstufe, wenn der Notendurch- schnitt in allen Vorrückungsfächern 1,5 oder besser ist.
Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser beschränkt sich die Aufnahmeprüfung bei Eintritt in die 11. Jahrgangsstufe auf die Kernfächer der jeweiligen Ausbildungsrichtung mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache.
Bei Eintritt in die 10. Jahrgangsstufe entfällt die Aufnahmeprüfung bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser.