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- neue Serie Dez. 2007
Ereignisse der vergangenen Jahre
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Die Aufnahme in die 5. Klasse Gymnasium setzt voraus, dass die Schülerin oder Schüler für den Bildungsweg geeignet ist und am 30. Juni vor Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
Anmeldetermin: Montag, den 5.5. - Freitag, den 9.5 2008
Allgemeine Informationen zur Schullaufbahnwahl nach der 4. Klasse Grundschule bietet Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Welche Schule ist die richtige? Ausgabe 2006-2007 (pdf). Dort findet sich auch ein Fragenkatalog, der Hilfestellungen zur Einschätzung des Lehr- und Leistungsverhalten eines Kindes gibt.
Termin für das Schuljahr 2008/9: 2. bis 4. Juni 2008
Der Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens
einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erzielt worden ist.
Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung ( in
allen Vorrückungsfächern der vorhergehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums) und einer
Probezeit voraus.
Abweichend davon können Schülerinnen und Schüler (RS) der Jahrgangsstufen 5 und 6 direkt
in die 6. Jahrgangsstufe (Gym) übertreten, wenn die Erlaubnis zum Vorruecken erteilt wurde
und der Durchschnitt aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik mindestens 2.0 beträgt.
Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule
oder der Mittleren-Reife-Klasse Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule haben sich grundsätzlich
einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit nach § 30 zu unterziehen.
Die Aufnahmeprüfung entfällt bei Eintritt in die 11. Jahrgangsstufe, wenn der Notendurch-
schnitt in allen Vorrückungsfächern 1,5 oder besser ist.
Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser beschränkt sich die Aufnahmeprüfung bei
Eintritt in die 11. Jahrgangsstufe auf die Kernfächer der jeweiligen Ausbildungsrichtung mit
Ausnahme der zweiten Fremdsprache.
Bei Eintritt in die 10. Jahrgangsstufe entfällt die Aufnahmeprüfung bei einem
Notendurchschnitt von 2,5 oder besser.
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