Schulberatung

Schulberatung Bayern

 

 

Zusammenfassende Informationen zum Übertritt an weiterführende Schulen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Der beste Bildungsweg für mein Kind" herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2009/2010)

Aufnahme in das Gymnasium

1. Aufnahme in die 5. Klasse ( vgl. § 26 GSO neu)

Die Aufnahme in die 5. Klasse Gymnasium setzt voraus, dass die Schülerin oder Schüler für den Bildungsweg geeignet ist und am 30. Juni vor Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
Anmeldetermin: Montag, den 10.5. - Freitag, den 14.5 2010

Übertritt von der 4. Klasse Grundschule

  • Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht von mindestens 2,33.
  • In allen anderen Fällen ist der Übertritt an das Gymnasium nur über einen dreitägigen Probeunterricht möglich.

Übertritt von der 5. Klasse Hauptschule

  • Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Mai-Übertrittzeugnis( muss beantragt werden!) von mindestens 2,0.
  • In allen anderen Fällen ist der Übertritt an das Gymnasium nur über einen dreitägigen Probeunterricht möglich.
  • Hinweis: Ab dem Schuljahr 2010/11 gilt für die Durchschnittsnote das Jahreszeugnis; damit entfällt auch der Übertritt über einen Probeunterricht!!

Übertritt von der 5. Klasse Realschule

  • Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Englisch bis 2,33 (im Jahreszeugnis) und ein positives Gutachten ermöglichen einen Übertritt an das Gymnasium.
  • In allen anderen Fällen ist der Übertritt nach bestandenem Probeunterricht (zum Nachtermin) möglich.

Probeunterricht ( § 27 GSO neu)

  • Termin für das Schuljahr 2009/10: 18.5. - 20.5. 2010
  • Der Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erzielt worden ist.
    Bei einem Notenbild von 4/4 entscheidet der Elternwille über einen Übertritt ans Gymnasium.



2. Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe ( vgl. § 29 GSO neu)

  • Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung ( in allen Vorrückungsfächern der vorhergehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums) und einer Probezeit voraus.
  • Abweichend davon können Schülerinnen und Schüler (RS) der Jahrgangsstufen 5 und 6 direkt in die 6. Jahrgangsstufe (Gym) übertreten, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde und der Durchschnitt aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2.0 beträgt.

 

3. Aufnahme in die Oberstufe

    3.1 Einführungsphase der Oberstufe (10. Klasse)

  • Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Mittleren-Reife-Klasse Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule haben sich grundsätzlich einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit nach § 30 zu unterziehen.
  • Die Aufnahmeprüfung und die Probezeit entfallen bei einem Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern von 3,0 oder besser.
  • Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht mehr als ein Jahr. (§ 31 Abs.3 GSO)

    3.2 Qualifikationsphase der Oberstufe (11. Klasse)

  • Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können direkt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums eintreten, wenn sie im Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der fortzuführenden Fremdsprache 1,5 oder besser haben und ein pädagogisches Gutachten der abgebenden Schule vorgelegt wird. In diesem Fall entfallen die Aufnahmeprüfung und die Probezeit.
  • Der Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 setzt den Besuch des Unterrichts in einer zweiten fortgeführten Fremdsprache als Wahlpflichtfach in vier aufeinander folgenden Jahrgangsstufen voraus. (§ 31 Abs.4 GSO)
  • 3.3 Einführungsklasse der Oberstufe

  • Günstiger als der direkte Eintritt in ein Gymnasium ist es, eine spezielle Klasse, eine Einführungsklasse (Jahrgangsstufe 10) zu besuchen. Der erfolgreiche Besuch einer Einführungsklasse (es gibt eine Probezeit; Wiederholung der Einführungsklasse ist nicht möglich) berechtigt zum Eintritt in die 11. Jahrgangstufe des Gymnasiums.
  • Die Eignung wird von der Schule, an der der mittlere Schulabschluss abgelegt wird, in einem Gutachten bestätigt. Erfahrungsgemäß liegt eine Eignung bei befriedigenden Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch vor.