Schulberatung

Zusammenfassende Informationen zum Übertritt an weiterführende Schulen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Der beste Bildungsweg für mein Kind" herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2009/2010)
Aufnahme in das Gymnasium
1. Aufnahme in die 5. Klasse ( vgl. § 26 GSO neu)
Die Aufnahme in die 5. Klasse Gymnasium setzt voraus, dass die Schülerin oder Schüler für den Bildungsweg geeignet ist und am 30. Juni vor Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
Anmeldetermin: Montag, den 9.5. - Freitag, den 13.5 2011
2. Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe ( vgl. § 29 GSO neu)
- Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung ( in
allen Vorrückungsfächern der vorhergehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums) und einer
Probezeit voraus.
- Abweichend davon können Schülerinnen und Schüler aus der 5. Klasse Realschule direkt in die 6. Jahrgangsstufe
(Gym) übertreten, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde
und der Durchschnitt aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik mindestens 2.0 beträgt.
3. Aufnahme in die Oberstufe
3.1 Einführungsphase der Oberstufe (10. Klasse)
- Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule
oder der Mittleren-Reife-Klasse Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule haben sich grundsätzlich einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit nach § 30 zu unterziehen.
- Die Aufnahmeprüfung und die Probezeit entfallen bei einem Notendurchschnitt im
Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern von 3,0 oder besser.
- Die Nachholfrist für die
zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht mehr als ein Jahr. (§ 31 Abs.3 GSO)
3.2 Qualifikationsphase der Oberstufe (11. Klasse)
- Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können direkt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums eintreten, wenn sie im Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und
in der fortzuführenden Fremdsprache 1,5 oder besser haben und ein pädagogisches Gutachten der abgebenden Schule vorgelegt wird.
In diesem Fall entfallen die Aufnahmeprüfung und die Probezeit.
- Der Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 setzt den Besuch des Unterrichts in einer zweiten
fortgeführten Fremdsprache als Wahlpflichtfach in vier aufeinander folgenden Jahrgangsstufen
voraus. (§ 31 Abs.4 GSO)
3.3 Einführungsklasse der Oberstufe
- Günstiger als der direkte Eintritt in ein Gymnasium ist es, eine spezielle Klasse, eine Einführungsklasse (Jahrgangsstufe 10) zu besuchen.
Der erfolgreiche Besuch einer Einführungsklasse (es gibt eine Probezeit; Wiederholung der Einführungsklasse ist nicht möglich) berechtigt zum Eintritt in die 11. Jahrgangstufe des Gymnasiums.
- Die Eignung wird von der Schule, an der der mittlere Schulabschluss abgelegt wird, in einem Gutachten bestätigt. Erfahrungsgemäß liegt eine Eignung bei befriedigenden Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch vor.