Leistungserhebungen

  • Auf dieser Seite informieren wir über wichtige Neuerungen der Gymnasialen Schulordnung (GSO) bezüglich der Leistungserhebungen und die dazu von der Lehrerkonferenz gefassten Beschlüsse. 


  • Hausaufgaben
  • Die Lehrerkonferenz hat aus Gründen der Praktikabilität keine detaillierten Regelungen über Art und Umfang der Hausaufgaben beschlossen. Es gilt natürlich der in der GSO enthaltene Grundsatz, dass die gestellten Hausaufgaben von Schülerinnen und Schülern mit durch-schnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit erledigt werden können. An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden den Schülerinnen und Schülern der Unter- und Mittelstufe keine schriftlichen Hausaufgaben bis zum nächsten Tag aufgegeben. Dies bezieht sich nicht auf Wahl- oder Förderunterricht.
  • Formen der Leistungsnachweise
  • Es wird zwischen großen und kleinen Leistungsnachweisen unterschieden.
    Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben.
    Kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests, Praktikumsberichte, Projekte sowie mündliche und praktische Leistungen.
    Die "kleinen Leistungsnachweise" umfassen also sowohl schriftliche als auch mündliche und praktische Leistungen.
  • Überblick über die Zahl der zu haltenden Schulaufgaben
  • Die Fächer, in denen Schulaufgaben geschrieben werden, sind die sog. Kernfächer. Es sind dies die Fächer Deutsch, die ersten beiden Fremdsprachen, Mathematik und Physik, am sprachlichen Gymnasium ferner die 3. Fremdsprache, am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium das Fach Chemie. Man beachte beim Lesen der Tabelle jedoch unbedingt, dass pro Fach jeweils eine der Schulaufgaben (oder auch alle) durch andere Leistungsnachweise ersetzt werden kann bzw. soll.
    Im Fach Chemie des Sprachlichen Gymnasiums wird in der 9. und 10. Klasse pro Schulhalbjahr eine Kurzarbeit geschrieben. Sie zählt jeweils doppelt so viel wie ein "normaler" kleiner Leistungsnachweis.
  • Tabelle Schulaufgaben
  • Ersatz von Schulaufgaben
  • Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Fälle, in denen eine Schulaufgabe durch andere Leistungsnachweise ersetzt wird (§ 54 (1), (2); § 3 GSO). Zur besseren Orientierung ist diese Auflistung nach Jahrgangsstufen geordnet.
    Hinweis: Häufig wird eine Schulaufgabe durch zwei Kurzarbeiten oder mehrere Leistungstests ersetzt. Kurzarbeiten sind schriftliche Arbeiten, die spätestens eine Woche vorher angekündigt werden, sich auf höchstens 10 unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden beziehen und deren Bearbeitungszeit höchstens 30 Minuten betragen soll. Leistungstests sind fachspezifisch festgelegte Leistungsnachweise, über deren genaue Modalitäten die Schülerinnen und Schüler durch ihre Lehrkräfte informiert werden.
  • Jahrgangsstufe 5
  • Deutsch:Ersatz einer Schulaufgabe durch 2 Kurzarbeiten
  • Jahrgangsstufe 6
  • Ersatz einer Schulaufgabe durch den zentralen Leistungstest und einen schulinternen Leistungstest
  • Jahrgangsstufe 7
  • Deutsch: Ersatz einer Schulaufgabe durch 2 Kurzarbeiten
  • Jahrgangsstufe 8
  • Ersatz einer Schulaufgabe durch den zentralen Leistungstest und einen schulinternen Leistungstest
  • Englisch:Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung
  • Jahrgangsstufe 9
  • Deutsch: Ersatz einer Schulaufgabe durch 2 Kurzarbeiten
  • Französisch: Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung
  • Jahrgangsstufe 10
  • Spanisch: Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung
  • Beschlüsse zu kleinen Leistungsnachweisen
  • Die Schulordnung fordert ausdrücklich in allen Vorrückungsfächern schriftliche und mündliche Leistungsnachweise. Vor diesem Hintergrund hat die Lehrerkonferenz beschlossen:
    Pro Halbjahr werden in jedem Vorrückungsfach mindestens 2 kleine Leistungsnachweise gefordert.
    Auf das ganze Schuljahr gesehen, müssen unter diesen 4 kleinen Leistungsnachweisen mindestens ein mündlicher und (in den Nicht-Kernfächern) ein schriftlicher Leistungsnachweis sein. (In den Kernfächern ist die Forderung nach schriftlichen Leistungsnachweisen schon durch die Schulaufgaben abgedeckt.)
    In den Jahrgangsstufen 5 - 10 werden keine Kurzarbeiten als kleine Leistungsnachweise gehalten (nicht zu verwechseln mit Kurzarbeiten als Ersatz für eine Schulaufgabe!).

  • Bildung der Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
    (§ 60 GSO)
  • In Fächern mit Schulaufgaben wird die Jahresfortgangsnote aus einer Gesamtnote für die großen Leistungserhebungen und aus einer Gesamtnote für die kleinen Leistungserhebungen gebildet.
    In Fächern mit zwei Schulaufgaben stehen diese Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 1 : 1.
    In Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben stehen die Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 2 : 1.
    In Fächern ohne Schulaufgaben ergibt sich die Jahresfortgangsnote aus den kleinen Leistungsnachweisen.
  • Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu den Stegreifaufgaben
  • Stegreifaufgaben beziehen sich auf den Stoff der unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunde (einschließlich sog. Grundwissen) Obwohl lt. Schulordnung der Bezug auf zwei vorangegangene Unterrichtsstunden möglich wäre, hat sich die Lehrerkonferenz dagegen ausgesprochen.
    An welchen Tagen Stegreifaufgaben gehalten werden dürfen, ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:
  • Wenn eine Klasse in den Jahrgangsstufen 5-11 . . . darf dann an diesem Tag eine Stegreifaufgabe gehalten werden?
    . . . eine schriftliche Schulaufgabe schreibt, Nein.
       
    . . . eine mündliche Schulaufgabe hat, Nein
    . . . einen fachlichen Leistungstest schreibt, Nein
    . . . eine Kurzarbeit schreibt, Nein
  • In der Kollegstufe (K12/K13) und in der Qualifizierungsphase Q11 des G8 wird von denjenigen Schülerinnen und Schülern, die an dem betreffenden Tag eine Schulaufgabe schreiben, keine Stegreifaufgabe gefordert